So – heute vor immerhin bereits 76 Jahren, am 10. Dezember 1948, hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte angenommen. Mit ihr wurden erstmalig die grundlegenden Rechte und Freiheiten aller Menschen allgemein anerkannt.
Zu feiern gibt es an diesem „Tag der Menschenrechte“ ja nicht wirklich viel. Gibt es doch seit der Erlassung weltweit zahlreiche Verstöße gegen die darin festgelegten Grundsätze. Dazu zählen u.a. Völkermorde, Kriegsverbrechen, Ausbeutung, Unterdrückung der Meinungsfreiheit und Diskriminierung. Am Tag der Menschenrechte geht es um das Aufzeigen von Missständen und von Verstößen gegen die Menschenrechte. Es geht um das Schaffen von Bewusstsein, dass jedem Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion und sozialem Status grundlegende und universelle Rechte zustehen.
Betrifft uns alle
Menschenrechte betreffen uns alle, überall und jeden Tag. Die Menschenrechte sind universell, unveräußerlich und gelten für jede:n von uns.
Doch die Realität zeigt: Millionen von Menschen kämpfen weiterhin um das Recht auf Leben, Würde, Meinungsfreiheit und Schutz vor Gewalt.
Das nicht nur draußen in der „großen, weiten Welt“ – in Kriegsgebieten oder in autoritären Staaten, sondern auch direkt vor unserer Haustür: Diskriminierung, Ungerechtigkeit und Ausbeutung sind allgegenwärtig. Seien wir daher achtsam!
Dieser Tag ist eine gute Gelegenheit, um innezuhalten und uns zu fragen:
- Was bedeutet Freiheit für mich – und was bin ich bereit, dafür zu tun, dass alle Menschen sie erleben können?
- Wo nehme ich meine eigenen Rechte selbstverständlich?
- Wo und wann und wie achte ich darauf, dass die Rechte anderer gewahrt werden?
- Wo habe ich selbst Vorurteile?
Wie wäre diese Erde, wenn sich auf ihr jeder Mensch sicher, frei und gesehen fühlen kann? Wahre Freiheit beginnt bei uns allen, jedem und jeder Einzelnen.
Denn die Welt verändert sich dann, wenn ich mich verändere und sie zu einem besseren Platz mache, auf dem es Freude macht zu leben. Und das beginnt im ganz Kleinen, in unserem täglichen Tun, Handeln, Denken, Mit-Fühlen.
Aphrodite und das natürliche Gesetz des Matriarchats
Die Idee der Menschenrechte ist schon sehr alt und geht auf eine Göttin zurück: Aphrodite.
Wir kennen sie als „Schaumgeborene“, als sinnliche Göttin der Schönheit, der Liebe und der erotischen Anziehung. Sie ist jedoch eine viel umfassendere Erscheinung als für gewöhnlich über sie bekannt ist:
Die alte Muttergöttin des östlichen Mittelmeerraums behütete die gesamte Natur mit allen ihren Erscheinungsformen und regierte damit die Welt mit dem sogenannten „Ius naturae“, dem natürlichen Gesetz des Matriarchats.
Demnach ist jeder Mensch von Natur aus (also nicht durch Konvention) mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet – unabhängig von Geschlecht, Alter, Ort, Staatszugehörigkeit oder der Zeit und der Staatsform, in der sie oder er lebt.
Dazu gehören das Recht auf Leben und auf Unversehrtheit sowie das Recht auf persönliche Freiheit. Die matriarchalen Naturrechte werden als vor- und überstaatliche „ewige“ Rechte angesehen.
Dieser schon sehr alte matriarchale Grundgedanke ist in die 30 Artikeln der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte eingegangen, die die grundlegenden Ansichten über die Rechte, die jedem Menschen zustehen umreißen:
Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.
Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Allein in den ersten 3 Artikel können wir erkennen, dass das uralte matriarchale „Ius naturae“ in eine sehr männliche Welt eingebettet ist.
„Brüderlichkeit“ und „jeder“ in ausschließlich männlicher Form ist ja nicht wirklich dazu angetan, auch Frauen in ihren Rechten einzuschließen. Hier ist zwar mittlerweile einiges umformuliert worden. Statt Brüderlichkeit steht jetzt Solidarität und jeder heißt jetzt jeder Mensch.
Doch sind in unserer patriarchalen Welt die alten matriarchalen Rechte und Werte wirklich schon angekommen? Sind Frauen schon wirklich mitgemeint, wenn es um die Umsetzung der Menschenrechte geht?
Oh Aphrodite, ich glaube, da müssen wir alle noch viel tun!
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Bildquellen:
Aphrodite / artedea.net
comic-characters-2029609_1280 / OpenClipart-Vectors / pixabay.com
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